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Europäische Bankenaufsichtsbehörde veröffentlicht Leitlinien zur Steuerung von ESG-Risiken 

EBA Leitlinie verpflichtet Banken zur Steuerung von ESG-Risiken 

Im Januar 2025 veröffentlicht die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) neue Leitlinien zum Management der Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken, EBA/GL/2025/01). In dieser ist festgelegt, dass nicht kleine und nicht komplexe Kreditinstitute ab dem 11. Januar 2026 diese ESG-Risiken in ihren Risikomanagementprozessen integriert haben müssen. Andere Kreditinstitute folgen ein Jahr später. 

Mit nunmehr wenigen Monaten bis zum Stichtag fragen sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zunehmend, wie sich die Änderungen in der Praxis auswirken. Um das Zusammenspiel zu verstehen, sind einige Eckdaten wichtig. 

Druck auf kleine und mittlere Unternehmen steigt 

Zu etwa einem Drittel werden KMU durch Bankkredite finanziert. Das Bankensystem in Deutschland ist dezentral aufgebaut, so haben viele KMU eine regionale Hausbank und im Kreditvergabeprozess ist ein persönliches Beratungsgespräch integriert. Dieses ermöglicht den kreditgebenden Banken den Zugang zu weichen Informationen über die KMU, wie etwa die Beschreibung einer nachhaltige Geschäftsstrategie, über die nicht explizit als solche berichtet wird. In den Entscheidungsprozess werden diese weichen Informationen durch das persönliche Gespräch mit einbezogen.  

Im Rahmen der neuen Leitlinien der EBA wird nun von den Banken gefordert, nachhaltigkeits-bezogene Risiken messbar zu machen. Dafür ist die Ermittlung von Kennzahlen notwendig. Diese sollen sowohl auf externen Quellen wie etwa statistischen Größen basieren als auch auf Angaben der Kreditnehmer selbst. Die Implementierung von IT-Systemen, also die Digitalisierung der Datensammlung, ist dabei ebenso vorgesehen. So genügen die weichen Faktoren, mit denen die Nachhaltigkeit von KMU bereits heute in den Kreditvergabeprozess einfließen, in Zukunft nicht mehr.  

Digitale Lösungen unterstützen bei der Datensammlung

In dem Dokument der EBA wird auf den freiwilligen Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen der EFRAG verwiesen, die VSME. Diese bieten einen klaren und übersichtlichen Rahmen für KMU, um nachhaltigkeitsbezogene Kennzahlen zu bestimmen und berichten.  

Unterstützen können dabei Softwaresysteme zur Vorbereitung und Aufbereitung der Daten. Mit Code Gaia können KMU in einem übersichtlichen und schlanken Prozess eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen. Die Ergebnisse können direkt in Berichte überführt und mit realen Daten aus Code Gaia und eNature gefüttert werden. So entsteht in wenigen Schritten ein Nachhaltigkeitsbericht, der den Anforderungen der Leitlinien der EBA genügt. 

Sie möchten erste Schritte gehen? Sprechen Sie uns an! 

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