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Kreislaufwirtschaft

Nachhaltigkeit durch Materialeinsparung: Ein Muss für die Zukunft

Kreislaufwirtschaft

Eine entscheidende Schlüsselkomponente für eine zukunftsfähige Wirtschaft ist die Kreislaufwirtschaft. Der Begriff umfasst sowohl Abfallvermeidung als auch die Wiederverwendung (Recycling) und die umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen.

Die Einsparung von Material ist von entscheidender Bedeutung und sollte immer an erster Stelle stehen, da die uns verfügbaren Ressourcen endlich sind. Die Kreislaufwirtschaft strebt an, bereits entnommene Rohstoffe möglichst lange zu nutzen, indem sie Stoffströme schließt und den Wert von Materialien langfristig erhält. Am Ende des Lebenszyklus hat die fachgerechte und umweltschonende Entsorgung höchste Priorität. Deshalb unterliegen Unternehmen rechtlichen Anforderungen im Bereich des Abfallmanagements.

Die Abfallhierarchie (Reduce – Reuse – Recycle) ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) festgelegt. Zu diesem Zweck sind Unternehmen, bei denen gefährliche Abfälle anfallen, verpflichtet, diese zu dokumentieren. Welche Abfälle gefährlich sind, ist gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) gesetzlich vorgegeben, hierzu gehören zum Beispiel Altöl oder Lackreste. Die Betriebe müssen also die Abfallmengen und auch ihren Verbleib nachweisen können.

eANVportal bietet webbasiert die Möglichkeit, automatisch nachzuweisen, dass Ihr Abfall vorschriftsmäßig entsorgt wurde, bzw. dass Sie als Entsorger den Abfall Ihrer Kunden vorschriftsgemäß angenommen haben.

Abfallmanagement

zur Erfüllung der europäischen Berichtspflichten

Auch um den europäischen Berichtspflichten (CSRD) nachkommen zu können, müssen Unternehmen einen guten Überblick über ihre Abfallströme haben. Die Berichtsstandards verlangen eine Auflistung der gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle eines Unternehmens. Dabei muss kenntlich sein, welcher Anteil jeweils in die Verwertung und in die Aufbereitung geleitet wurde.

Die Kenntnis der eigenen Stoffströme und damit das Erkennen von Reduktionspotential kann zudem zu signifikanten finanziellen Einsparungen führen. Seit 2024 sind Entsorgungsanlagen im Rahmen des Bundesemissionshandelsgesetzes (BEHG) zur Abgabe einer CO2-Steuer verpflichtet. Diese Kosten werden auf die erzeugenden Unternehmen umgelegt, sodass die Entsorgung von Abfällen zunehmend teurer wird.

Nun umfasst das Handling und die Verwertung von Stoffströmen eine Vielzahl von Akteuren. Darunter die erzeugenden Unternehmen selbst, aber auch Entsorgungsunternehmen und Behörden. Die Kommunikation zwischen den Beteiligten kann komplex sein, insbesondere wenn unterschiedliche Bezeichnungen und Systeme verwendet werden.

Haben Unternehmen kein oder ein unzureichendes Abfallmanagement, so werden die rechtlichen Anforderungen zu großen Herausforderungen. Das manuelle Erfassen von Abfallmengen ist fehleranfällig und aufwändig, es kann zudem zu Datenverlust oder sich widersprechenden Versionierungen führen. So können rechtlich vorgeschriebene Berichte fehlen oder falsch sein.

Mit geeigneten digitalen Systemen können die Herausforderungen hingegen gemeistert und in eine Chance verwandelt werden. Prozesse werden automatisiert, die Kommunikation kann digital und ohne Medienbrüche erfolgen und die Daten sowie Kennzahlen stehen zentral für Berichte und Auswertungen zur Verfügung.