Nachdem im Februar der erste Vorschlag der sogenannten Omnibus-Verordnung zur Vereinfachung der CSRD veröffentlicht wurde, einigte sich die europäische Kommission Anfang Dezember 2025 auf deren Ausführung. Die Omnibusverordnung setzt neue, höhere Schwellen für die Berichtspflicht von Unternehmen. Die Zahl der Unternehmen, die nach der CSRD berichten müssen, sinkt damit um etwa 80%.
Die neue Verordnung sieht die Berichtpflicht vor für Unternehmen mit
- Über 1000 Mitarbeitenden und
- Über 450 Millionen € Umsatz.
Mit dieser Änderung soll der bürokratische Aufwand, der mit der CSRD einher geht, deutlich verringert werden. Insbesondere kleine Unternehmen sollen entlastet werden.
Was die CSRD ursprünglich für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorsah
Nach der ursprünglichen Fassung mussten Unternehmen über ihre Nachhaltigkeit berichten, bei denen zwei der drei folgenden Kriterien zutreffen:
- über 250 Mitarbeitende,
- über 50 Millionen Euro Umsatz oder
- über 25 Millionen Euro Bilanzsumme.
Die größten dieser Unternehmen haben bereits Anfang 2025 ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht nach Vorgaben der CSRD veröffentlicht, kleinere Unternehmen sollten Anfang 2026 folgen.
Im April wurde diese Frist bereits auf das Jahr 2028 (Berichtsjahr 2027) verlängert.
Wie geht es mit der CSRD weiter?
Ende des Jahres 2025 gibt es eine erneute Abstimmung über den aktuellen Vorschlag. Wird er hier angenommen, so müssen die Änderungen in nationales Recht umgesetzt werden.

